• Rahmenvertrag mit der Stadtverwaltung Taucha zur umweltgerechten Stadtentwicklung
• Erstellung des „Umweltstatus ökologische Modellstadt Taucha“ 1997
• Koordination der Altlastenbehandlung auf dem Standort ehem. MIKROSA-Gelände Torgauer Straße (heute: Torgauer Platz) in Leipzig von der Erkundung bis zur Sanierung im Auftrag der Treuhandanstalt/ BvS Berlin
• Koordination der Altlastenbehandlung auf 29 Standorten (Schrottplätze in Sachsen/Thüringen) der Metallaufbereitung Zwickau GmbH im Auftrag der Treuhandanstalt/ BvS Berlin
• Rahmenvertrag zur Altlastenerkundung mit der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft Berlin
• Rahmenvertrag zur Koordination und Ausführung umweltrelevanter Arbeiten mit einem Investor des Chemiegroßhandels im Zusammenhang mit Bauvorhaben auf dem Gelände einer ehem. Lack-/ Farbenfabrik in Leipzig/ Mölkau, auf einem Gelände der vorm. „Sachsenchemie“ in Ebersbach/ Lausitz und auf dem Gelände einer ehem. Textilfabrik nahe Lodz/ Polen
• Erstellung Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser, Standort Overlack GmbH Süd in Bobingen im Auftrag der Overlack AG
In Verbindung mit dem Strukturumbruch in den neuen Bundesländern stehen eine Reihe umweltrelevanter Auswirkungen. Neben positiven Auswirkungen, wie z.B. der Rückgang der Luftverschmutzung durch die Stilllegung von Industrieflächen, stehen auch eine Reihe negativer Effekte, wie z.B. die Kfz-bedingte Zunahme der Luft- und Lärmbelästigung, die Zunahme der Bodenversiegelung und des Landschaftsverbrauchs u.a.m.
Leistungsgegenstand unseres Büros ist die Zusammenstellung von Umweltinformationen einer bestimmten Region z.B. in Form eines Umweltstatus. In diesem Zusammenhang erfolgt unsere Mitarbeit bei der umweltgerechten Entwicklung einer Region.
In Verbindung mit der Zielstellung einer Wiedernutzung von Altindustrieflächen bestehen vielfältige Aufgaben hinsichtlich der Behandlung von Altlasten. Die nutzungsspezifische Behandlung dieser Altlastverdachtsflächen erfordert erhebliche koordinative Aufwendungen, die oft mit der relativ komplizierten Finanzierung zusammenhängen.
Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung. Dieser AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück darstellen. Er dient letztlich als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutz-Gesetz.
Darüber hinaus sind bei Investitionen (Neubaumaßnahmen) auf Altindustrieflächen die auf dem Grundstück stattfindenden Aktivitäten hinsichtlich Erkundung, Sanierung, Abfallverwertung mit den Baumaßnahmen zu koordinieren und in Einklang zu bringen.
All diese Maßnahmen erfordern einen hohen Fach- und Sachverstand und bedingen eine interdisziplinäre Kooperation.