Deponienachsorge

Landkreis Mittelsachsen:
• Deponie Hartha-Aschershain (seit 2005) Referenzblatt
   - Frühjahrsmonitoring (Grund - Sicker - und Oberflächenwasser, Deponiegas - und Setzungsmessungen)
   - Funktionskontrolle Frühjahr/Herbst
   - Jährliche Erklärung zum Deponieverhalten
   - Plannung Ersatzneubau Stützwand / emissionsmindernde Maßnahmen
• Deponie „Wannesiedlung“ Roßwein (seit 2005) - Referenzblatt
   - Frühjahrs-/Herbstmonitoring Deponie „Wannesiedlung“
   - Funktionskontrolle Frühjahr/Herbst
   - Jährliche Erklärung zum Deponieverhalten
• Deponie Geringswalde (seit 2011) - Referenzblatt
   - Frühjahrs-/Herbstmonitoring
   - Funktionskontrolle Frühjahr/Herbst
   - Jährliche Erklärung zum Deponieverhalten
• Deponie Schrebitz (seit 2013)
   - Funktionskontrolle Frühjahr/Herbst

Landkreis Leipzig:
• Funktionskontrollen
   - Deponie Borsdorf – Referenzblatt - Presse
   - Deponie Panitzsch

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement:
• Altsalzdeponie Paupitzsch („Rackwitzkippe“)
   - Qualifiziertes Monitoring/Jahresbericht (2011 bis 2015)

GESA mbH:
• Monitoring Neudeponie Miltitz – Nachsorge (2009 bis 2013)

LMBV mbH:
• Halbjährliches Monitoring Benndorfer Altsalzdeponien in 2014 und 2015

Landkreis Nordsachsen:
• Planung/Mitwirkung bei der Vergabe/Überwachung/Dokumentation von Pflege-/Unterhaltungsmaßnahmen (VOL-Leistungen)
   - Deponie Pristäblich (seit 2008)
   - 18 Deponien - Los 1 bis Los 3 (2014 bis 2016)
   - 8 Deponien (2020)

Stadt Leipzig:
• Deponie "Ludwig-Jahn-Straße" Leipzig | OT Böhlitz-Ehrenberg
   - Grundwassermonitoring nach Sicherung und Rekultivierung (seit 2015)

Deponienachsorge1 Deponienachsorge2Der Deponiebetreiber hat in der Nachsorgephase alle Maßnahmen - insbesondere die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen - durchzuführen, die zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit erforderlich sind. Kommt die zuständige Behörde zu dem Schluss, dass aus dem Verhalten einer Deponie zukünftig keine Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit zu erwarten sind, kann sie auf Antrag des Deponiebetreibers die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen aufheben und den Abschluss der Nachsorgephase feststellen.
Bei Deponien ist von einem Nachsorgezeitraum von mindestens 10 bzw. 30 Jahren auszugehen.

Im Rahmen der qualifizierten Nachsorge von Altdeponien nach deren abschließender Sicherung/Rekultivierung erweist es sich zum Beleg des Sicherungs-/Sanierungserfolges und mit dem längerfristigen Ziel der Entlassung aus der Nachsorge somit in zunehmendem Maße als zwingend erforderlich, qualifiziertes Ingenieurwissen und erfahrenes projektspezifisches Know How in Kontroll-, Überwachungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (Funktionskontrollen/ Monitorings) zu investieren.
Die Unterhaltungsmaßnahmen beinhalten i.W. die Kontrolle /Wartung/Instandsetzung technischer Deponieanlagen sowie die Grünflächenpflege des Deponiekörpers.

Im Ergebnis der Kontroll-, Überwachungs- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen eine Beurteilung des Zustandes der Deponie sowie eine Erklärung, dass sich die Deponie in einem plangemäßen Zustand befindet. Andernfalls wird dargestellt, ob und welche Maßnahmen erforderlich bzw. einzuleiten sind oder bereits getroffen wurden.

Als unabhängiges Ingenieurbüro stellen wir uns dieser wachsenden Herausforderung mit hoher Fach- und Sachkompetenz und bereits langjährigen Erfahrungen.